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ZTV-ING vs. ZTV-W: Korrosionsschutz an Brücken und Wasserbau im Vergleich

ZTV-ING Teil 4 und ZTV-W 215 im Vergleich — Herausgeber, Geltungsbereich, Mindest-Systemaufbauten, Pflicht-Inspektor-Stufen.

Zwei Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen

In Deutschland regeln zwei verschiedene ZTV den Korrosionsschutz im Infrastrukturbau. Beide sind Pflicht, wenn Sie in diesen Bereichen arbeiten.

ZTV-ING Teil 4 — Brücken- und Ingenieurbau

Herausgeber: Bundesministerium für Verkehr (BMDV), Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt). Geltungsbereich: Brücken, Lärmschutzwände, Stützwände, Verkehrszeichenbrücken.

ZTV-W 215 — Wasserbau

Herausgeber: Bundesministerium für Verkehr, Bundesanstalt für Wasserbau (BAW). Geltungsbereich: Schleusentore, Wehrverschlüsse, Spundwände, Stahlwasserbau.

Mindest-Systemaufbauten

Beide Werke verlangen grundsätzlich normkonforme Systemaufbauten nach DIN EN ISO 12944-5. Im Detail unterscheiden sich die Anforderungen an Schichtdicken und Anzahl der Lagen je nach Korrosivitätskategorie und Schutzdauer.

Pflicht-Inspektor-Stufe

In beiden Werken ist die Endabnahme durch die höchste Inspektor-Stufe (FROSIO III / AMPP 3 / DIN-CERTCO C) erforderlich. Für EXC3/EXC4-Projekte ist diese Pflicht ohnehin bindend.

NCR-Workflow

Beide Werke verlangen einen strukturierten Workflow für Abweichungen. BeschichtungsDoku bildet diesen Workflow als NCR-Workflow ab — inklusive Foto-Anhang und Ursachen-/Maßnahmen-Dokumentation.

Mehr zu den Branchen auf unseren Seiten: Brückenbau, Wasserbau.

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