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ZTV-W LB 218: Korrosionsschutz im Stahlwasserbau

Was die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen – Wasserbau im Leistungsbereich 218 zu Beschichtungsstoffen, Ausführung, Prüfungen und Dokumentation verlangen.

Was ist die ZTV-W LB 218?

Die ZTV-W LB 218 sind die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen – Wasserbau für den Korrosionsschutz im Stahlwasserbau. Die Ziffern in Klammern hinter ihren Abschnittsüberschriften beziehen sich auf die ATV DIN 18364 (Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauten) (Vorbemerkung). Gegliedert ist der Text in sechs Abschnitte:

  1. Geltungsbereich
  2. Beschichtungssysteme
  3. Ausführung der Korrosionsschutzarbeiten (Qualifikation, Oberflächenvorbereitung, Beschichtungsarbeiten, Kontrollflächen)
  4. Arbeits- und Umweltschutz
  5. Güteüberwachung und Übereinstimmungsnachweis/Abnahmeprüfzeugnis
  6. Nebenleistungen und Besondere Leistungen

Dazu kommen Anhang 1 mit den zitierten Normen und Regelwerken und Anhang 2 mit einer schematischen Darstellung der Beschichtung an Baustellenschweißstößen.

Geltungsbereich (Abschnitt 1)

Die ZTV-W LB 218 gelten für alle festen und beweglichen Teile von Stahlwasserbauten und für metallische Ausrüstungsteile von Wasserbauwerken — im Neubau und in der Instandhaltung, im Werk wie auf der Baustelle (1). Sinngemäß angewendet werden können sie auf Schiffe, schwimmende Geräte, Schifffahrtszeichen und Spundwände an Wasserbauwerken; für Wasserfahrzeuge und schwimmende Schifffahrtszeichen der WSV gilt zudem das MKWAS (1).

Abgegrenzt wird ausdrücklich:

  • Offshore-Bauwerke fallen nicht darunter; für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone gilt der VGBe/BAW-Standard Korrosionsschutz von Offshore-Bauwerken zur Nutzung der Windenergie (1).
  • Kathodische Korrosionsschutzanlagen regeln die ZTV-W LB 220 und das MKKS (2).
  • Brücken und Ingenieurbauwerke an Straßen, Eisenbahnen und Wasserstraßen mit Korrosionsbelastung durch die Atmosphäre: Hier gelten die ZTV-ING Teil 4 Abschnitt 3 und die TL/TP-ING Teil 4 Abschnitt 3 (3). Den Vergleich beider Werke zeigt die Seite ZTV-ING Teil 4 vs. ZTV-W.

Es gilt DIN EN ISO 12944; die Regelungen der ZTV-W LB 218 gehen vor (4). Für die Kontrolle von Korrosionsschutzarbeiten verweisen sie auf die Richtlinien für Kontrollprüfungen (Anhang E der ZTV-ING Teil 4 Abschnitt 3), für die Kontrolle der Ausführung von Beschichtungsarbeiten auf das Merkblatt Kontrollprüfungen bei Stahlwasserbauten (MeKS) (5, 6).

Beschichtungssysteme und Stoffe (Abschnitt 2)

Für die Systeme verweist Abschnitt 2 auf DIN EN ISO 12944 Teile 5 und 6. Art und Umfang der Grund- und Eignungsprüfungen sowie die Anforderungen an die Stoffe stehen in den Richtlinien für die Prüfung von Beschichtungsstoffen (RPB) der BAW (7).

  • Für die Korrosivitätskategorien Im1, Im2 und Im3 dürfen nur Stoffe verwendet werden, die nach den RPB geprüft und zugelassen sind. Sie stehen in der „Liste der zugelassenen Systeme“, die die BAW veröffentlicht (8).
  • Wird eine Beschichtung mit kathodischem Korrosionsschutz kombiniert — auch wenn das erst später geplant ist —, braucht der Stoff den Eignungsnachweis für KKS-Tauglichkeit nach RPB (9).
  • Für Stoffe außerhalb der Liste ist die Tauglichkeit nach DIN EN ISO 12944-6 und ergänzenden Stoffprüfungen durch die BAW bzw. eine anerkannte Prüfstelle in Abstimmung mit dem Auftraggeber vor Ausführungsbeginn nachzuweisen (11).
  • Fertigungsbeschichtungen sind vor dem Aufbringen des Gesamtschutzsystems zu entfernen (12).

Ausführung der Korrosionsschutzarbeiten (Abschnitt 3)

Qualifikation

Ausgeführt und überwacht wird nur mit qualifiziertem Personal; die Nachweise sind vor Beginn beizubringen (13). Bei Stahlbauten nach DIN EN 1090 muss der Kolonnenführer eine Prüfung abgelegt haben — bei inländischen Bietern belegt durch den KOR-Schein — und spätestens alle fünf Jahre nachgeschult werden (14). Während der Arbeiten ist er ständig im Werk bzw. auf der Baustelle anwesend (15).

Oberflächenvorbereitung

Gestrahlt wird mit Strahlmittel nach DIN EN ISO 11124 oder 11126 (19). Erkennbare Schäden an der Stahlkonstruktion — etwa Schweißnahtrisse, lose Verbindungsmittel oder Querschnittsschwächungen — sowie nicht mehr benötigte Altbauteile, die vor und bei der Oberflächenvorbereitung festgestellt werden, meldet der Auftragnehmer dem Auftraggeber umgehend in Textform (28). Nach Zwischenstandzeiten prüft er, wie weit eine Reinigung nötig ist, teilt das Ergebnis in Textform mit und braucht für die Art der Reinigung die Zustimmung des Auftraggebers in Textform (30).

Beschichtungsarbeiten

  • Grundlage ist der Korrosionsschutzplan mit zeichnerischer Darstellung des Bauteils, den der Auftragnehmer erstellt und dem Auftraggeber rechtzeitig zur Zustimmung vorlegt (31).
  • Technische Datenblätter, Verarbeitungsrichtlinien und EU-Sicherheitsdatenblätter liegen auf der Baustelle und gehören zur Ausführungsdokumentation (32). Eigenmächtige Veränderungen der Stoffe, etwa durch Zusätze, sind dem Verarbeiter untersagt; Viskositätsnachstellungen sind nur innerhalb der Richtwerte von Technischem Datenblatt und Verarbeitungsrichtlinien zulässig, Art und Menge von Verdünnungsmittel oder anderen Zusätzen werden im Korrosionsschutzplan und in der Ausführungsdokumentation angegeben (33).
  • Jede Einzelschicht wird erst aufgetragen, wenn der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Dritter die Oberfläche freigegeben hat (34). Die Schichten müssen sich farblich deutlich unterscheiden (35).
  • Grundbeschichtungen dürfen nicht gerollt werden; bei Zwischen- und Deckbeschichtungen braucht Rollen die Zustimmung des Auftraggebers (37). Nasslack wird mit Airless-Geräten verarbeitet, Druckluftspritzen nur mit Zustimmung in Textform (55).
  • Prüfplatten (200 × 300 × 4 mm) werden mitbeschichtet und dem Auftraggeber übergeben; ihre Anzahl legt die Leistungsbeschreibung fest (43).
  • Werden Bauteile im ausführenden Betrieb beschichtet, wird an Baustellenschweißstößen ab der Nahtkante auf 250 mm Breite abgeklebt; die Grundbeschichtung reicht in Sollschichtdicke bis an die Abklebekante, weitere Schichten sind jeweils um 50 mm abgesetzt (46, Anhang 2). Ist wegen einer Vorwärmung die Wärmeeinflusszone größer als 250 mm, kann ein breiterer Bereich freizuhalten sein; die Breite der Abklebung ist dann entsprechend anzupassen (48).
  • Kontrollflächen werden vor Ausführungsbeginn im Korrosionsschutzplan festgelegt; über den Zeitpunkt des Anlegens sind die Vertragspartner mindestens sieben Kalendertage vor Ausführung zu unterrichten (56, 57).

Prüfwerte der Ausführung

Grenz- und Sollwerte aus Abschnitt 3 der ZTV-W LB 218, Ausgabe Juli 2025.

Strahlen
Vorbereitungsgrad mindestens Sa 2½, partiell P Sa 2½
3.2.1 (17)
Rauheit
mindestens mittel (G) nach DIN EN ISO 8503-1
3.2.1 (18)
Mechanische Vorbereitung
mindestens St 3 bzw. P St 3 — nur zulässig, wenn andere Vorbereitungsverfahren nicht möglich sind, und nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers in Textform
3.2.1 (21), (22)
Staub
2 Tests je 100 m² nach DIN EN ISO 8502-3, protokolliert; Klasse 2 nicht überschreiten
3.2.1 (25)
Salze
Gesamtsalzbelastung vor dem Beschichten höchstens 50 mg/m² nach DIN EN ISO 8502-9
3.2.1 (26)
Taupunkt
mindestens 3 K zwischen Objekttemperatur und Taupunkt, während Oberflächenvorbereitung und Beschichtung
3.3.2 (42)
Trockenschichtdicke
jeder Einzelwert ≥ 80 % des Solls, höchstens 20 % der Messwerte unter Soll, Mittelwert ≥ Soll
3.3.1 (39)
Höchstschichtdicke
abweichend von DIN EN ISO 12944-5 höchstens das Doppelte der Sollschichtdicke; produktspezifische Höchstschichtdicken aus Technischem Datenblatt und Verarbeitungsrichtlinie des Stoffherstellers (z. B. bei Zinkstaub- und 1K-PUR-Stoffen) sind zwingend einzuhalten
3.3.1 (40)
Zinkstaubgrundierung
höchstens 125 µm Trockenschichtdicke — das entspricht einem Messwert von 150 µm einschließlich Rautiefe —, sofern der Hersteller keinen niedrigeren Wert angibt
3.3.1 (40)
Magnetinduktive Messung
Rautiefe geht in den Messwert ein; bei mittlerer Rautiefe nach DIN EN ISO 12944-4 ist auf unlegiertem Stahl von einem Messwert von 25 µm auszugehen
3.3.1 (41)
Freibewitterung
erst ab Trocknungsgrad 6 (DIN EN ISO 9117-5) der letzten Deckschicht
3.3.2 (44)

Arbeits- und Umweltschutz (Abschnitt 4)

Für Ent- und Beschichtungsarbeiten sind Schutzmaßnahmen für Personen und Umwelt zu treffen; bei schadstoffhaltigen Altbeschichtungen gelten die einschlägigen TRGS. Die Wirksamkeit der Einhausung ist vor Beginn nachzuweisen, die Schutzmaßnahmen sind vorab zu beschreiben, zeichnerisch darzustellen und dem Auftraggeber zu übergeben (58–60). Strahlmittelabfälle werden je nach Schadstoffgehalt den Abfallschlüsseln 12 01 16 („gefährlich“) oder 12 01 17 („nicht gefährlich“) nach AVV zugeordnet (71); für Abfälle mit gefährlichen Verunreinigungen ist ein Entsorgungsnachweis nach § 3 NachwV zu führen (74).

Güteüberwachung und Dokumentation (Abschnitt 5)

Abnahmeprüfzeugnisse für Beschichtungsstoffe

Für jede Charge ist die Übereinstimmung mit den Grundprüfungen nach RPB mit einem Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nach DIN EN 10204 zu bestätigen (77). Für Bauwerke, Bauteile oder Flächen, die der Bauvertrag besonders ausweist, ist ein Abnahmeprüfzeugnis 3.2 beizubringen; dafür beauftragt der Auftragnehmer rechtzeitig eine vom Auftraggeber anerkannte Konformitätsbewertungsstelle gemäß KBS-Liste der Bundesanstalt für Straßenwesen (78, 79).

Eigenüberwachung durch den Auftragnehmer

Überwacht wird nach dem MeKS; die Ausführungszeiten sind eine Woche vor Beginn anzuzeigen (80, 82). Ergänzend zum Korrosionsschutzplan erstellt der Auftragnehmer eine Spezifikation für Ausführung und Eigenüberwachung nach DIN EN ISO 12944-8, Tabelle 4, und legt sie vor Ausführung zur Genehmigung vor (83). Für die Überwachung benennt er eine qualifizierte und erfahrene Person (84).

Die Überwachungsprüfungen werden schriftlich dokumentiert — auf der Baustelle wie im Betrieb. Der Auftragnehmer bewahrt die Ergebnisse mindestens bis zum Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche auf und händigt die Dokumentation mit Abschluss der Arbeiten aus (85). Zu den Aufzeichnungen gehören Tagesberichte, Prüfprotokolle und Überwachungsberichte; für die Prüfprotokolle der Oberflächenvorbereitung und Applikation sind die Anhänge H und I der DIN EN ISO 12944-8:2018-04 zu verwenden, die Messgeräte sind anzugeben (86). Mindestens enthalten die Aufzeichnungen (87):

  • Abnahmeprüfzeugnis
  • Lieferwerk und Lieferscheine
  • Bezeichnung der Beschichtungsstoffe
  • Chargennummern mit Zuordnung zur Einbaufläche, Datum der Stoffherstellung sowie Ablaufdatum bzw. zulässige Lagerzeit
  • Zeitabschnitte der einzelnen Ausführungsarbeiten
  • Verarbeitungs- und Aushärtungsbedingungen (Klimadaten etc.)
  • besondere Vorkommnisse
  • Art und Datum der Prüfungen
  • Ergebnisse der Prüfungen und Vergleich mit den Anforderungen
  • Name und Unterschrift des für die Überwachung Verantwortlichen

Weitere Vorgaben aus Abschnitt 5.2.2:

  • Ausbesserungen und Teilerneuerungen werden genauso dokumentiert (88).
  • Die Rauheit wird per Sicht- und Tastvergleich nach DIN EN ISO 8503-2 geprüft, nach Zustimmung des Auftraggebers auch per Abdruckverfahren nach DIN EN ISO 8503-5 (90).
  • Taupunkt- und Objekttemperatur werden mindestens zweimal täglich und zeitnah vor dem Beschichten mit kalibrierten digitalen Geräten gemessen und aufgezeichnet, die Bauteiltemperatur per Kontaktsonde; die Umgebungsbedingungen auch während der Aushärtung (91).
  • Schichtdickenmessgeräte speichern die Ergebnisse digital und auslesbar und werden vor jedem Messeinsatz kalibriert (92). Die Schichtdicken aller Teilbeschichtungen und des Gesamtsystems werden nach MeKS protokolliert (93).

Kontrollprüfungen durch den Auftraggeber

Der Auftraggeber kann Kontrollprüfungen auf Dritte übertragen. Ihre Ergebnisse gelten nicht als Abnahme im Sinne von VOB/B § 12; den Mindestumfang regelt das MeKS (94, 95, 99).

Nebenleistungen und Besondere Leistungen (Abschnitt 6)

Die Leistungen des Auftragnehmers für die Überwachung durch den Auftraggeber sind Nebenleistungen (102). Als Besondere Leistungen — ergänzend zu Abschnitt 4.2 der ATV DIN 18364 — nennt die ZTV-W LB 218 unter anderem die Prüfplatten, das Abnahmeprüfzeugnis 3.2 und die komplette Dokumentation aller geforderten Unterlagen einschließlich Korrosionsschutzplan, übergeben im vom Auftraggeber vorgegebenen Format (106–108).

Wie BeschichtungsDoku hilft

BeschichtungsDoku führt je Bauteil einen Teil der Aufzeichnungen, die Abschnitt 5.2.2 aufzählt: Soll-Schichtdicken je Lage und die lagenweise Ist-Erfassung mit Soll/Ist-Abgleich, Klimadaten per Import aus gängigen Datenloggern mit Taupunkt-Abstand sowie den Chargen-Trace mit Hersteller und Charge. Darüber hinaus hält die Software das applizierende Personal fest und führt Abweichungen als NCR mit Foto, Ursache und Maßnahme. Wie das für Schleusen, Wehre und Staustufen aussieht, zeigt die Seite Beschichtungsdokumentation im Wasserbau.

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